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Satzung des Vereins

 
Auszüge aus der Satzung des Fördervereins Bildung, Arbeit und Soziales e.V.

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen FöBAS, Förderverein für Bildung, Arbeit und Soziales.
(2) Er hat den Sitz in Krefeld.

§ 2 Vereinszwecke

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1077 (§§51 ff. AO) in der jeweilig gültigen Fassung.

(2) Zweck des Vereins ist,

die Förderung arbeitnehmerorientierter Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung. Ziel des Vereins
ist in diesem Zusammenhang die Interdisziplinarität in Wissenschaft und Forschung durch Vermittlung von Theorie und Praxis vor dem Hintergrund ökologischer und sozialer Gerechtigkeit. Der Verein strebt in diesem Bemühen die Förderung entwicklungspolitischer Bildungs- und internationaler Solidaritätsarbeit an, sowie der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und Völkerverständigungsgedanke.

(3) Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass der Verein Träger, Berater und
Unterstützer von Projekten, sowie von Bildungseinrichtungen in der Region Mittlerer Niederrhein ist, die
den Zielen des Vereins folgen und die Chancengleichheit in Wissenschaft, Bildung und Erziehung fördern.

(4) Zur Verwirklichung seiner Ziele führt der Verein eigene Forschungsvorhaben durch und strebt
besonders Kooperationen mit Bildungseinrichtungen bzw. Instituten an, die die gewerkschaftliche
und arbeitnehmerorientierte Bildungs- und Forschungsarbeit unterstützen.

(5) Der Verein führt zur Erreichung seiner Ziele eigene Bildungsveranstaltungen für Jugendliche und Erwachsene durch.

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
* der Vorstand
* die Mitgliederversammlung
* der Beirat.

§ 7 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Personen.
Eine Vorstandsposition ist weiblichen Vereinsmitgliedern vorbehalten.

§ 12 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

(2) Bei Auflösen des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an den Bundesverband arbeitsorientierter Beratung (BAB e.V.) mit Sitz in Essen. (Satzungsänderung der MV 2011)